Illustrativer Header mit einer witzigen Eule

Urheberrecht

Autoren, Komponisten, Fotografen, Designer, Maler, Bildhauer, Erfinder, Programmierer ... Sie alle sind produktiv und kreativ arbeitend am Werk, das Urheberrecht schützt dabei ihre geistigen Schöpfungen vor ungefragter Verwertung. Das Copy & Paste Syndrom: ein Thema, mit dem wir im Agenturalltag nahezu täglich konfrontiert sind.

Grundsätzlich schützt das Urheberrecht persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Dies können Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sein. Dabei muss das Werk etwas Neues sein, das sich von dem bereits Vorhandenen abhebt. Eine kreative Leistung muss es erkennen lassen, die durch den Urheber und seine Persönlichkeit geprägt ist. Darüber hinaus gewährleisten auch das Marken- und Patentrecht den Schutz des geistigen Eigentums.

Das Urheberrecht basiert auf nationalen Gesetzgebungen – es gibt kein einheitliches internationales Urheberrecht. Allerdings haben ca.180 Länder ein Abkommen ratifiziert: die „Revidierte Berner Übereinkunft“, verwaltet von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), welches einen Mindeststandard für den Schutz der Rechte von Urhebern und ihrer Werke überall auf der Welt garantiert.

Ein konkreter Fall im Agenturgeschäft ist der Umgang mit Bildrechten. Hier unterscheiden wir zwischen den Urheberrechten (z.B. Recht auf Namensnennung) und Nutzungsrechten wie dem Recht zur Veröffentlichung, dem Recht zur Bearbeitung und den Verwertungsrechten. Die verschiedenen Arten von Nutzungsrechten können sein:

  • einfaches/ ausschließliches Nutzungsrecht
  • zeitlich beschränkt/ zeitlich nicht beschränkt
  • Nutzungsrecht für Print/ Online/ Social Media
  • welweite Nutzung/ beschränkt auf bestimmte Länder
  • übertragbares/ nicht übertragbares Nutzungsrecht
  • Recht zur Bearbeitung des Bildes/ Recht zur bloßen Benutzung des Bildes ohne Bearbeitung
  • kommerzielle Nutzung/ ausschließlich private oder redaktionelle Benutzung

Anatomische Sicht auf das Copy & Paste Syndrom

Anatomische Sicht auf das Copy & Paste Syndrom (© NZZ am Sonntag)

Screen- und Webdesign

Etwas komplizierter wird die rechtliche Betrachtung von Screen- oder Webdesign. Hier greifen drei Kategorien, die unterschieden werden: die sichtbare, gestaltete Seite, die einzelnen Bestandteile – also die verwendeten Bilder, Grafiken, Texte etc – und der Programmcode der Seite.

Was die Seite „als solche“ angeht, sind die Anforderungen an eine urheberrechtliche, schützenswerte Werkqualität sehr hoch. Auch ist nie die bloße Idee geschützt, die einer Gestaltung zugrunde liegt, sondern immer nur die konkrete Gestaltung selbst.

Womit Website-Inhaber häufiger konfrontiert werden, ist, dass bestimmte Teile einer Website ungefragt genutzt werden – Texte, Fotos, Grafiken und Illustrationen. Hier gelten die Regeln und Schutzrechte, die weiter oben in diesem Beitrag erläutert wurden.

Übrigens:Der Urheber besitzt das ausschließliche Recht, ein Werk zu vervielfältigen – das heißt, nur er allein bestimmt, ob und wie seine Werke benutzt werden dürfen, und welche Nutzungsrechte er an seinen Werken anderen einräumt. Beim Urheber muss es sich um eine natürliche Person handeln. Weil Pflanzen, Tieren, Maschinen, Computer sowie Codegeneratoren diese Grundlage zur persönlich-geistigen Schöpfung fehlt, fallen deren Erzeugnisse nicht unter das Urheberrecht.

 

Ein ausführliches Dossier der Zeitschrift PAGE, zum Thema Bildrecht und was Sie beim kommerziellen Einsatz von Bildern wissen müssen, finden Sie HIER.

 

Durch die UNESCO wurden zwei  internationale Tage für dieses Thema ausgerufen:

Der Welttag des Buches und des Urheberrechts (kurz Weltbuchtag, englisch World Book and Copyright Day) am 23. April ist seit 1995 ein von der UNESCO weltweit eingerichteter Feiertag für das Lesen, für Bücher, für die Kultur des geschriebenen Wortes und auch für die Rechte ihrer Autoren.

Der Welttag des geistigen Eigentums wurde durch die UNESCO angeregt, und im Jahr 2000 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erstmals ausgerufen, um den Wert und die Wichtigkeit von Kreativität und geistigem Eigentum transparent zu machen und zu verdeutlichen, wie wichtig es sei, dies zu schützen. Er findet jedes Jahr am 26. April statt.

(Quelle: Wikipedia)

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