Fleischgesetz-Durchführungsverordnung! Wie bitte?!

LALLFnoch nie gehört?

Die vier großen Buchstaben stehen für:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern.

LALLF ist live!

Seit Ende September kommt das Amt mit einer frischeren Internetpräsenz daher. Das TYPO3 wurde aktualisiert, besser strukturiert und dem aktuellen Corporate Design des Landesregierung MV angepasst. Die Seite steht den Kunden – Verbrauchern und Gewerbetreibenden – endlich auch im responsive Webdesign zur Verfügung.
Das war dem Untersuchungsamt besonders wichtig.

Im Vergleich zu anderen Landesämtern bündelt das LALLF sehr viele unterschiedliche Aufgabenbereiche und muss die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Im Fokus standen daher die schnelle Auffindbarkeit und eine Reduzierung auf das Nötigste.

Aufgrund der Responsive auf den unterschiedlichen Bedienoberflächen wurde sich für eine mobile Menüstruktur entschieden. Das sogenannte Toggle Menü ist platzsparend. Es ist ein- und ausblendbar. Da der Großteil der Nutzer Rechtshänder ist, wurde das Menü auch rechts eingebaut. Darüber hinaus bleibt die Aufmerksamkeit des Users auf der rechten Seite – durch den kurzen Weg vom Menü-Button zum eingeblendeten Menü. Dies schafft eine bessere Nutzerführung.
Das war auch dem Leiter der EDV-Arbeitsgruppe, Herrn Thiesen, wichtig: „Die Website ist jetzt übersichtlich und zweckmäßig gestaltet.“

LALLF ist vielseitig interessiert und beschäftigt.

Genau genommen handelte es sich gefühlt um endlos viele Informationen, die in das neue Layout übertragen werden mussten.

 

 

LALLF deckt auf!

Bei der Erstellung der Sitemap kamen spannende Aufgabenfelder zu tage. Denn selbst wir haben uns gefragt, was macht diese obere Landesbehörde eigentlich? Eine Menge! Wie unschwer zu erkennen ist. Als Detektiv unter den Ämtern in MV kommt es beispielsweise Handelskonzernen oder Kosmetikherstellern auf die Schliche.
Wenn die Produkte nicht korrekt beschriftet oder Inhaltsstoffe falsch ausgewiesen sind, wird dies als Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften geahndet.
Denn durch diese irreführende Werbung, die damit einher geht, wird der Kunde zum Kauf des Produktes verführt – allerdings unter Vortäuschen falscher Tatsachen.
Dafür werden u.a. Gemüse, Fisch- und Fleisch, Milch, Eis, Käse und Mascara, Seifen, Haartönungen untersucht. Zudem testen sie Tiere auf Krankheiten.
Die Ergebnisse können die Verbraucher auf der Website nachlesen.

 

 

 

 

 

Weitere Informationen gibt es direkt auf der Website vom LALLF.

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